Unsere Antworten auf FAQs

Künstliche Intelligenz

In welchen Bereichen setzt ihr KI ein?

In der Bildbearbeitung, der Texterstellung und der Prozessgestaltung, sowohl für Kundenprojekte als auch intern. Als zertifizierte AI Consultants begleiten wir Kunden und Unternehmen beim strategischem KI-Einsatz von der Tool-Auswahl bis zur Compliance – auf Basis unserer KI-Leitlinie.Und wir beraten Sie rund um den EU AI Act.

Wie setzt ihr KI in der Bildbearbeitung ein?

In unterschiedlichen Abstufungen, je nach Aufgabe und Ergebnis. Das reicht von klassischer Retusche und technischer Optimierung bis zu deutlich tieferen Eingriffen: neue Hintergründe, ergänzte Objekte oder komplett neu aufgebaute Bildteile. Wir handeln dabei ausschließlich mit Einverständnis des Kunden, DSGVO-konform und durch geschulte MitarbeiterInnen. Den rechtlichen Rahmen dazu regeln unsere AGB und Datenschutzerklärung.

Müssen alle KI-Bilder gekennzeichnet werden?

Nicht automatisch – es kommt auf den Grad des Eingriffs und die Wirkung auf den Betrachter an. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act gelten ab 2. August 2026. Um die Einordnung im Projektalltag zu vereinfachen, arbeiten wir mit einem Ampelsystem. Es ersetzt keine Rechtsberatung, schafft aber eine klare Orientierung für die Praxis.

🟢 Grün – keine Kennzeichnung erforderlich

Bei rein technischen Eingriffen wie Farb- und Belichtungskorrekturen, Retusche oder Staubentfernung. Ebenso bei Bildwelten, die eindeutig als Illustration, Comic, Fiktion oder künstlerische Gestaltung erkennbar sind. Solche Motive, die offensichtlich nicht wie ein echtes Foto aussehen, erfordern in der Regel keine zusätzliche Kennzeichnung.

🟡 Gelb – Kennzeichnung empfohlen

Bei sichtbaren KI-Eingriffen, die werblich inszeniert wirken, aber potenziell für real gehalten werden könnten – zum Beispiel erweiterte Hintergründe, ergänzte Objekte oder stark bearbeitete Szenen. Da die rechtlichen Grenzen noch nicht durch Gerichtsurteile scharf gezogen sind, besteht bei fehlender Kennzeichnung ein Abmahnrisiko. Unsere Empfehlung: im Zweifel kennzeichnen.

🔴 Rot – Kennzeichnungspflicht (Deepfake)

Bei Generierung oder Veränderung von realen Personen, Orten, Produkten oder Ereignissen in fotorealistischer Qualität. Betrachter könnten das Motiv für authentisch halten. Hier greift die Transparenzpflicht des EU AI Act: die Kennzeichnung ist notwendig um eine Täuschung zu vermeiden.

Sollte ich einfach alle KI-Bilder kennzeichnen?

Transparenz ist sinnvoll, pauschale Etiketten sind es nicht. Der Reflex, alles zu kennzeichnen, kommt meist aus dem Wunsch nach Absicherung. Er kann aber nach hinten losgehen: Wer Motive vorschnell als „vollständig KI-generiert“ deklariert, schwächt die eigene urheberrechtliche Position und riskiert, dass das Werk als schutzlos gilt. Präziser und klüger sind Formulierungen wie „KI-unterstützt“ oder „KI-gestützt erweitert“, passend zum tatsächlichen Prozess. Den vertraglichen Rahmen dazu regeln unsere AGB.

Wer ist für die Kennzeichnung verantwortlich?

Beide, an unterschiedlichen Stellen. Wir ordnen den KI-Einsatz ein, dokumentieren ihn und sprechen eine Kennzeichnungsempfehlung aus. Die Verantwortung für die sichtbare Kennzeichnung im konkreten Veröffentlichungskanal liegt beim veröffentlichenden Akteur. Mehr dazu in unseren AGB.

Wie genau wird ein KI-Bild gekennzeichnet?

Auf zwei Ebenen: sichtbar für Menschen, etwa in der Bildunterschrift oder Caption, und maschinenlesbar als Metadaten in der Datei selbst. Als technische Grundlage zeichnet sich der C2PA-Standard (Content Credentials) ab, der von großen Plattformen und Tools bereits genutzt wird — eine verbindliche Best Practice liegt jedoch noch nicht vor. Ein versteckter Hinweis im Impressum reicht nicht aus. Ob ein Bild entsprechende Herkunftsinformationen trägt, lässt sich direkt prüfen: verify.contentauthenticity.org.

Was ist mit Motiven, die vor dem 2. August 2026 veröffentlicht wurden?

Nach aktuellem Stand des EU AI Act besteht nach unserer Lesart keine ausdrückliche Pflicht zur rückwirkenden Kennzeichnung bereits veröffentlichter Inhalte. Wir empfehlen jedoch, jede Weiterverwendung ab dem Stichtag neu zu prüfen, vor allem bei realitätsnahen oder potenziell irreführenden Motiven (Deepfake). Dieser Hinweis ersetzt keine Rechtsberatung.