1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Zehentner & Partner GmbH, München (im Folgenden „Agentur“), gegenüber ihren Kunden – sowohl Unternehmern (§ 14 BGB) als auch Verbrauchern (§ 13 BGB), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich anerkannt.
2. Leistungen der Agentur
Die Agentur bietet Dienstleistungen in den Bereichen Kommunikation, Produktion und Service an, insbesondere:
- Entwicklung von Marken- und Kommunikationsstrategien
- Grafikdesign, Webdesign und UI/UX
- Medienproduktion (Print, Digital, Film, Foto)
- Social Media, Online- & Content-Marketing
- Webseiten-Hosting und technische Betreuung
- Beratung, Konzeption, Projektleitung
- AI Consultance
Die konkrete Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag. Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder elektronische Angebotsannahme durch den Kunden oder schriftliche Auftragsbestätigung durch die Agentur. Auch eine mündliche oder fernmündliche Beauftragung kann bindend sein, wenn eine Einigung über die wesentlichen Vertragsinhalte vorliegt.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Für Verbraucher werden Bruttopreise inkl. MwSt. ausgewiesen.
- Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
- Bei Zahlungsverzug entstehen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie ggf. Mahngebühren.
- Bei Projekten mit längerer Laufzeit kann eine Abschlags- oder Teilzahlung vereinbart werden.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Inhalte, Daten, Materialien, Passwörter, Freigaben o. Ä. rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
Verzögerungen durch verspätete oder unzureichende Mitwirkung führen zu Fristverlängerungen. Etwaige Mehraufwände werden gesondert berechnet.
6. Leistungsfristen und -verzug
Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn schriftlich bestätigt.
Bei höherer Gewalt, Arbeitsausfällen, Krankheit, technischen Problemen oder Verzögerungen durch den Kunden verlängern sich Fristen entsprechend.
Im Falle eines schuldhaften Verzugs haftet die Agentur nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
7. Nutzungsrechte
Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erbrachten Leistungen – ausschließlich für die vertraglich vereinbarten Zwecke.
- Eine Weitergabe oder anderweitige Nutzung bedarf schriftlicher Zustimmung.
- Die Urheberrechte verbleiben in jedem Fall bei der Agentur.
- Rohdaten (z. B. offene Dateien, Quellcode) werden nur übergeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
8. Haftung und Gewährleistung
Die Agentur haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vertragstypischen Schaden.
Keine Haftung besteht für durch den Kunden bereitgestellte Inhalte oder für mittelbare Schäden (z. B. entgangener Gewinn). Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (§§ 434 ff. BGB).
9. Datenschutz
Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß der DSGVO und dem BDSG.
Details zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung unter
www.zpmedienwerk.de/datenschutz einsehbar.
10. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen des Auftrags erhaltenen Informationen, auch über die Vertragslaufzeit hinaus.
11. Vertragslaufzeit & Kündigung
Verträge ohne feste Laufzeit können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Langfristige Verträge (z. B. Hosting, Betreuung) können besondere Kündigungsfristen enthalten.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12. Gerichtsstand & Rechtswahl
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Für Kaufleute ist Gerichtsstand München.
Verbraucher können Klage auch an ihrem Wohnsitz erheben (§ 29 ZPO).
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
14. Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
Im Rahmen der Leistungserbringung setzt die Agentur KI-gestützte Systeme und Tools ein – etwa zur Texterstellung, Bildverarbeitung, Automatisierung von Prozessen oder zur Qualitätskontrolle.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt dabei im Einklang mit der DSGVO, insbesondere unter Beachtung von Art. 5, 6 und 25 DSGVO. Kunden werden darauf hingewiesen, dass eine automatisierte Verarbeitung über KI-Tools erfolgen kann.
- Sofern der Kunde sensible, vertrauliche oder besonders schutzwürdige Informationen (z. B. Geschäftsgeheimnisse, personenbezogene Daten besonderer Kategorien i. S. v. Art. 9 DSGVO) übermittelt, und eine Verarbeitung durch KI ausdrücklich ausgeschlossen werden soll, ist dies vorab schriftlich oder in Textform mitzuteilen.
- Ohne solchen Widerspruch gilt die Zustimmung zur Verarbeitung durch geeignete KI-Werkzeuge als erteilt.
15. Eigentumsvorbehalt & Rechte an Arbeitsergebnissen
Die Agentur behält sich bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag das Eigentum sowie sämtliche Nutzungsrechte an gelieferten Entwürfen, Daten, Leistungen und Arbeitsergebnissen vor. Eine Nutzung durch den Kunden vor Rechnungsstellung ist im Rahmen des vereinbarten Projekts zulässig, sofern sie durch die Agentur gestattet wurde. Eine darüber hinausgehende Nutzung, Weitergabe an Dritte oder Bearbeitung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur zulässig. Mit vollständiger Zahlung gehen die vereinbarten Nutzungsrechte auf den Kunden über.
16. Archivierung und Herausgabe von Arbeitsdateien
Die Agentur ist nicht verpflichtet, Arbeitsdateien (z. B. offene Layoutdaten, Quellcode, Rohmaterialien) länger als 30 Tage nach Projektabschluss aufzubewahren. Eine langfristige Archivierung erfolgt nur auf ausdrückliche Vereinbarung. Eine Herausgabe von Rohdateien erfolgt ausschließlich nach schriftlicher Vereinbarung und nur, sofern der Agentur hierfür die erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte zustehen. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht nicht ohne entsprechende Rechteklärung.
Aktualisierungen
Diese AGB können durch die Agentur jederzeit aktualisiert werden. Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
Hinweis:
Diese AGB gelten ergänzend zu individuellen Projektverträgen und Briefings. Im Zweifel geht die Einzelvereinbarung vor.
Zehentner & Partner GmbH
| Stand: Juli 2025